Beratungsförderung

Beratungsprogramm für Existenzgründung - ISB

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) fördert Gründungsinteressierte und Unternehmensnachfolger sowie  Übergabewillige und Übernehmer mit einem Beratungskostenzuschuss. Die Förderung muss vor Beginn der Beratung beantragt werden und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gewährt.

Gefördert werden bei Beratungen zur Gründung einer Vollexistenz oder für die Übernahme oder Übergabe eines bestehenden Unternehmens bis zu sechs Tagewerke mit maximal 400 Euro pro Tagewerk. Voraussetzung ist, dass der Betriebssitz in Rheinland-Pfalz ist und der Berater muss bei einer anerkannten Akkreditierungsstelle gelistet sein.

Ziel der Förderung ist die nachhaltige Prüfung und Planung des Vorhabens, um ein mögliches Scheitern bereits im Vorfeld zu vermeiden. Mit dem Programm sollen Anreize für eine professionelle Beratung geschaffen werden. Die konkreten Inhalte der Beratung werden individuell festgelegt und vertraglich vereinbart.

Die Antragstellung erfolgt je nach Branche bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder dem Landesverband der freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V. Die Bewilligung erfolgt anschließend durch die ISB, erst danach darf mit der Beratung begonnen werden.

Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt zum Berater aufzunehmen und den Antrag zu stellen, da die Bewilligung etwas Zeit beansprucht.

Weitere Details zum ISB-Förderprogramm finden Sie hier.

BAFA Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Auch StartUps und Bestandsunternehmen erhalten geförderte Beratung. Das Programm " Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" bietet 50% Zuschuss für eine konzeptionelle, individuelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Gefördert wird die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörigen der freien Berufe. Insgesamt werden zweimal pro Jahr bis zu fünf Tage Beratung gefördert und die Beratung darf über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten erfolgen. Somit ist auch eine durchgängige, regelmäßige Beratung im Rahmen des Förderprogramms möglich - allerdings nur über zugelassene Berater.

Die Antragstellung erfolgt über das Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und die Beratung darf erst nach Bewilligung erfolgen. Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, empfiehlt es sich frühzeitig den Berater zu kontaktieren und alle Details abzustimmen. Zu beachten ist auch, dass Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung ein Vorgespräch mit einer Regionalstelle durchführen müssen. Auch hierbei kann der Berater unterstützen.

Alle Details zum Förderprogramm finden Sie im BAFA-Portal sowie komprimiert in der Informationsbroschüre.

AVGS-Maßnahme "Heranführung an eine Selbstständige Tätigkeit"

Bei bestehender oder drohender Arbeitslosigkeit haben Sie die Chance auf eine kostenfreies Gründercoaching als Maßnahme der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Grundvoraussetzung ist, dass Sie in den nächsten Monaten arbeitslos werden könnten oder arbeitslos sind. Sie können also bereits während einer befristeten Beschäftigung, Elternzeit oder Pflege das Coaching beantragen.

Weitere Details finden Sie auf unserer Seite zu Gründung aus Arbeitslosigkeit.